U10 – Vorsorge im Grundschulalter

U10 ist die zweite zusätzliche Vorsorgeuntersuchung, die im Alter von sieben bis acht Jahren stattfinden soll, und die mit der U11 die große Lücke zwischen U9 (mit etwa fünf Jahren – vor dem Schuleintritt) und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) schließen soll.

Schwerpunkte dieser neuen Vorsorgeuntersuchung sind das Erkennen und die Therapieeinleitung von Entwicklungsstörungen (wie z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), von Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS), die nach dem Schuleintritt oft deutlich werden. Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet.

U11 – Vorsorge in einer wichtigen Schulphase

Die dritte zusätzliche Vorsorgeuntersuchung soll mit der U10 die große Lücke zwischen U9 (mit etwa fünf Jahren – vor dem Schuleintritt) und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) schließen. Die U11 sollte im Alter von 9 bis 10 Jahren stattfinden.

In diesem Alter treten häufig Schulschwierigkeiten auf, deshalb dient diese Vorsorgeuntersuchung u.a. auch dem Erkennen von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Aber auch Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädigendes Medienverhalten sollen erkannt werden und – falls erforderlich – die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden. Diese Untersuchung soll u.a. auch der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen und gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen, z.B. mit Hilfe von Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-,Sucht- und Medienberatung – je nach Bedarf.

Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet.