U10 – Vorsorge im Grundschulalter
U10 ist die zweite zusätzliche Vorsorgeuntersuchung, die im Alter von sieben bis acht Jahren stattfinden soll, und die mit der U11 die große Lücke zwischen U9 (mit etwa fünf Jahren – vor dem Schuleintritt) und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) schließen soll.
Schwerpunkte dieser neuen Vorsorgeuntersuchung sind das Erkennen und die Therapieeinleitung von Entwicklungsstörungen (wie z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), von Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS), die nach dem Schuleintritt oft deutlich werden. Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet.